15. Juli 2015

Bildungsfinanzierung der Staatsregierung gescheitert

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unter besonderer Berücksichtigung der vermehrten Zuwanderung, ihre getroffene Annahme (die auf veralteten Bevölkerungsprognosen beruht), dass die Schülerinnen- und Schülerzahlen rückläufig sind und deshalb Lehrkräftestellen frei werden, zu korrigieren.
Deshalb soll die sogenannte „demografische Rendite“ rückwirkend und vorausschauend bis 2018 neu berechnet und dargestellt werden, wie die bereits angekündigten Maßnahmen auf andere Art und Weise finanziert werden können.

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17. Juni 2015

Bayern barrierefrei 2023 I – Gesamtkonzept zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms vorlegen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zeitnah ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept zur Umsetzung des von Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung vom November 2013 angekündigten Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“ vorzulegen und dem Landtag über die bisherigen Arbeitsergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration schriftlich und mündlich zu berichten.

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31. März 2015

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014
 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014)

Die Wiederbesetzungssperre ist u. E. ein personalpolitisch und haushaltspolitisch völlig verfehltes Instrument. Sie ist insbesondere in der Finanzverwaltung für eine endlich verbesserte Personalsituation in der Finanzverwaltung völlig kontraproduktiv und kostet mehr als sie eventuell bringt. Bis zu 200 Stellen sind wegen dieser Regelung in den Finanzämtern nicht besetzt und verschlechtern somit – völlig sinnlos – die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die finanzielle Lage des Freistaats Bayern.

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31. März 2014

Bayerischer Landesplan für Menschen mit Behinderung

Der tatsächliche Bedarf an Investitionskostenförderung in der Behindertenhilfe steigt jedoch kontinuierlich weiter an. Dieser erhöhte Investitionsförderbedarf wird von der Staatsregierung durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16.500,0 Tsd. Euro im Nachtragshaushaltsentwurf auch anerkannt. Deshalb müssen nun auch die verfügbaren Mittel für Investitionskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2014 bedarfsgerecht um 2.000,0 Tsd. Euro aufgestockt werden.

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Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte

Die Staatsregierung hatte im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die im EPl. 13 eingestellten Investitionszuschüsse für Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung deutlich gekürzt. Nachdem die von der grünen Landtagsfraktion aufgedeckten Mittelkürzungen zu erheblichen Protesten der betroffenen Menschen mit Behinderung und der Einrichtungsträger der Behindertenhilfe geführt haben, hat die Staatsregierung kurzfristig in einigen Titeln des Landesbehindertenplans nachgebessert. So wurden die „Zuschüsse für Investitionen an Sonstige zur Schaffung von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte“ für das Jahr 2013 um 1.500,0 Tsd. Euro auf 5.500,0 Tsd. Euro erhöht. Im Haushaltsjahr 2014 entfallen diese Mittel wieder und der Haushaltsbetrag liegt lediglich bei 4.000,0 Tsd. Euro. Diese Kürzung ist u.E. weder bedarfs- noch sachgerecht und muss deshalb revidiert werden.

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Landeserziehungsgeld abschaffen

Das Landeserziehungsgeld belohnt Eltern dafür, dass Sie kein öffentlich gefördertes frühkindliches Bildungs- und -betreuungsangebot wahrnehmen. Ähnlich wie beim Betreuungsgeld auf Bundesebene, soll dadurch der Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung künstlich gesenkt werden. Der weitere Ausbau einer inklusiven Kinderbildung und -betreuung wäre hier bei Weitem der bessere Weg.
Ab Juli 2014 wird daher kein Landeserziehungsgeld mehr bewilligt und demzufolge wird ab Mitte 2015 auch kein Landeserziehungsgeld mehr ausgezahlt.

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23. Januar 2014

Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“

Der Landtag unterstützt das Ziel der Staatsregierung, Bayern bis zum Jahr 2023 komplett barrierefrei zu gestalten und hierfür ein Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“ aufzulegen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag 
zeitnah schriftlich und mündlich über die geplante Ausgestaltung des von Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung vom November 2013 angekündigten Sonderinvestitionsprogramms zu berichten.

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Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung I

1. Die Definition pädagogischer Fachkräfte wird in § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG auf weitere Berufsgruppen wie Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Logopädinnen und Logopäden oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten ausgeweitet sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer im Bereich Kindergärten.
2. Die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch qualifizierte Tagespflegepersonen in den sogenannten Randzeiten nach dem neuen § 16 Abs. 5 wird zurückgenommen. (Streichung von § 16 Abs. 5 AVBayKiBiG) 

3.Der empfohlene Anstellungsschlüssel in § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG wird von 1:10 auf 1:9 angehoben. 

4. Der Gewichtungsfaktor für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder soll zukünftig bei der Berechnung der Fachkraftquote berücksichtigt werden. (Streichung von § 17 Abs. 2 Satz 2) 

5. Die Erhöhung der Buchungszeitfaktoren für Kinder unter drei Jahren und für Kinder mit Sprachförderbedarf in § 25 AVBayKiBiG sollte auch bei der Ermittlung des Anstellungsschlüssels und der Fachkraftquote berücksichtigt werden. § 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG ist deshalb zu streichen.

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Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung III

Die von der Staatsregierung im September beschlossene Änderung der Verordnung zur Ausführung des
 Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
bleibt weit hinter den Erwartungen der Fachöffentlichkeit und den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige, inklusive frühkindliche Bildung zurück. Anstatt einer grundlegenden Verbesserung der Rahmenbedingungen, bringt die Neuregelung der Ausführungsverordnung für die Einrichtungsträger einen erhöhten administrativen Aufwand und an einigen Stellen sogar eine Verschärfung der Fördervoraussetzungen mit sich. Den Trägern werden neue Aufgaben zugewiesen und die Ansprüche an das pädagogische Personal werden erhöht, ohne für eine entsprechende Refinanzierung zu sorgen. Der große Erfahrungsschatz und das Engagement der freien und kommunalen Träger wurden nicht genutzt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung in Bayern zu schaffen. Es besteht deshalb ein akuter politischer Handlungs- und Korrekturbedarf.

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